TEST - Härtefallregelung Baselland 2022
Willkommen zur Abklärung der Corona-Härtefallhilfe im Kanton Basel-Landschaft.
Gemäss §10 der Härtefallverordnung BL (SGS 505.13) endete die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Härtefallmassnahmen Baselland am 30. September 2022. Damit sind keine Eingaben mehr möglich.
Kanton Basel-Landschaft
Help-Desk für die Abklärung der Corona-Härtefallhilfe:
T: +41 61 927 98 26
Montag – Freitag, 08.15 – 11.45 Uhr